Allgemeine Geschäftsbedingungen

für eine Tagesreservierung im »Grünewalds«

Präambel

Unter dem Motto ERLEBEN und GENIESSEN schaffen wir als Betreiberfamilie des »Grünewalds« und als Team Grünewalds jeden Tag kleine Momente der Erholung. In herzlich-familiärer Atmosphäre verwöhnen wir mit kulinarischen Genüssen aus saisonalen und regionalen Produkten und einem aufmerksamen und zuvorkommenden Service. Das Erlebnis »Grünewalds« ist ein Ort der Ruhe, des Ankommens und der Umsorgung: „Ein Stück Heimat im Odenwald“. Bei uns steht der Gast mit seinen Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt unseres gastromischen und menschlichen Strebens und Handelns.

Um gemeinsam die schönen Stunden verbringen zu können, haben wir im Folgenden unsere rechtlichen Grundlagen definiert. Diese erkennen Sie bei einer Buchung an.

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen unseres Restaurants »Grünewalds ERLEBEN und GENIESSEN sowie des Betreibers der Lutz und Kredel GbR, Bachstraße 4, 64853 Otzberg sind Grundlage von einfachen Tischreservierungen. Als Tischreservierungen gelten solche Reservierungen mit Personenanzahlen von mindestens einer bis maximal 40 Personen bei denen die komplette Auswahl der Speisen und Getränke erst am Abend anhand unserer Speisekarte oder einem reduzierten Angebot aus unserer Speisekarte „kleine Karte“ durch den Gast direkt im Restaurant erfolgt. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

 

2 Verbindlichkeit der Tischreservierungen

(1) Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

(2) Gerne kann gemeinsam mit der Tischreservierung ein Tischwunsch mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf diesen Tisch ist jedoch ausgeschlossen.

(3) Die angekündigte Personenanzahl ist Planungsgrundlage. Für zusätzliche mitgebrachte Gäste, die vorher nicht angemeldet sind, besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz.

3 Kostenlose Stornierung

(1) Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 6 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch eine kostenlose Reduzierung der Gästeanzahl möglich.

(2) In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen, per Email an info@restaurant-gruenewalds.de, per Telefon unter 06162 72425 oder höchst-persönlich im Restaurant abzusagen.

(3) Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.

 

4 Stornierungsgebühren

Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. § 3 Abs. 1 Ihre Tischreservierung ab, oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 20,00 € brutto. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint (nicht erschienen Gäste).

 

5 Nachweis eines geringeren Schadens

Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.

 

6 Verspätetes Eintreffen im Restaurant

Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 60 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant rechtzeitig.

 

7 Geltendmachung von Stornierungsgebühren

(1) Die Stornierungsgebühren für nicht rechtzeitige Stornierungen gemäß § 3 Abs. 1 stellen wir Ihnen in Form einer Rechnung aus. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen netto Kasse zu begleichen.

(2) Die Stornierungsgebühren für nicht rechtzeitig abgemeldete Gäste (nicht erschienene Gäste) erfassen wir im Rahmen der Restaurantrechnung. Diese werden direkt am Abend beglichen.

 

8 Erstattung zusätzlicher Aufwendungen

Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.

 

9 Sonderveranstaltungen

(1) Mehrmals im Jahr finden im Grünewalds Sonderveranstaltungen mit saisonalen Themenbuffets, Menüs, Lesungen etc. statt. Für die Teilnahme an diesen ist eine Reservierung und der Erwerb eines »Genuss-Tickets« vorab notwendig. Erst mit Erwerb des »Genuss-Tickets« ist die Reservierung für beide Vertragsparteien bindend. Diese besonderen Veranstaltungen werden an allen Stellen mit dem entsprechenden Hinweisen auf das Genussticket gekennzeichnet.

(2) Bei nicht rechtzeitiger Abholung des »Genuss-Tickets« innerhalb von 7 Werktagen nach der Reservierung behalten wir uns vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. In diesem Fall ist der Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem »Grünewalds« und seinen Betreibern ausgeschlossen.

(3) Eine kostenlose Stornierung der Reservierung und die Rückgabe des evtl. bereits erworbenen Tickets ist nur bis 14 Tage vor dem Termin möglich.

(4) Innerhalb von 14 Tagen vor der Sonderveranstaltung ist die kostenlose Stornierung sowie Umtausch bzw. die Rückgabe des Tickets nur möglich, wenn dieses an einen anderen Gast weiterverkauft werden kann. Beide Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle schnellstmöglich einen Ersatz zu finden.

(5) Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. ein Recht auf Rückzahlung des bereits getätigten Kaufpreises gemäß § 9 Abs. 4 ist ausgeschlossen.

(6) Im Falle eines Umtauschs behalten wir uns vor, das bereits erhalten Geld in Form eines Gutscheins für unser Haus an den Gast zurückzuzahlen.

 

10 Mitbringen von Speisen und Getränken

(1) Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Gast ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und eine unterschriebene Hygienebelehrung durch den Gast vorliegt. Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt, sondern mitnimmt, um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist.

(2) Das Mitbringen eigener Getränke nur nach ausdrücklichen Vereinbarungen und im Einzelfall gestattet. Die Entscheidung darüber, ob Getränke mitgebracht werden dürfen, liegt allein bei den Betreibern der Gaststätte „Grünewalds“. Für mitgebrachte Getränke aller Art berechnen wir ein Korkgeld von 15 € je angefangene Flasche.

 Ausgabestand AGBs 21.06.2025